IHRE RECHTE

Hinweis: Diese Informationen dienen nicht als rechtliche Beratung. Für eine genaue Bewertung Ihres spezifischen Falls ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden.

Als Geschädigter bei einem KFZ-Unfall hast du die freie Wahl, einen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen. Dieser Experte wird die Schäden an deinem Fahrzeug unabhängig bewerten und dir dabei helfen, eine genaue Analyse der Schäden durchzuführen. Indem du einen qualifizierten Sachverständigen auswählst, kannst du sicherstellen, dass deine Interessen angemessen vertreten werden. Dadurch erhältst du die bestmögliche Unterstützung, um deine Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Als Geschädigter bei einem KFZ-Unfall hast du die freie Wahl, einen Rechtsanwalt deiner Wahl zu beauftragen. Dieser Anwalt wird deine rechtlichen Angelegenheiten unabhängig prüfen und dir dabei helfen, eine genaue Analyse durchzuführen. Indem du einen qualifizierten Anwalt auswählst, kannst du sicherstellen, dass deine Interessen angemessen vertreten werden. Dadurch erhältst du die bestmögliche Unterstützung, um deine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Bei einem unverschuldeten KFZ-Unfall hast du das Recht, eine Werkstatt deiner Wahl frei auszuwählen. Diese freie Auswahl ermöglicht es dir, eine Werkstatt zu finden, der du vertraust und in der du dich wohl fühlst. Dadurch kannst du sicherstellen, dass dein Fahrzeug fachgerecht und nach deinen Vorstellungen repariert wird. Es ist wichtig, dass du dich in diesem Prozess wohl fühlst und dass deine Interessen angemessen vertreten werden.

Wenn Sie in einen unverschuldeten Unfall geraten, haben Sie Anspruch darauf, ein Ersatzfahrzeug zu bekommen. Das bedeutet, dass Sie während der Reparatur Ihres Fahrzeugs oder wenn es komplett beschädigt wurde und ersetzt werden muss, einen Leihwagen nutzen können. Alternativ dazu können Sie auch eine Entschädigung für die Zeit erhalten, in der Sie kein Auto benutzen können. Wie viel Sie erhalten, hängt davon ab, wie alt Ihr Fahrzeug ist und wie lange es dauert, bis es repariert oder ersetzt wird. Diese Details werden von einem Gutachter festgelegt.

Als Ihr Partner für KFZ-Schadenexpertisen stehen wir Ihnen zur Seite: Sollte Ihr Fahrzeug durch Reparaturen an Wert verlieren, kann die Versicherung verpflichtet werden, den entstandenen Verlust zu erstatten. Dabei berücksichtigen wir eine Vielzahl von Faktoren, darunter Reparaturkosten und -art, vorhandene Schäden und Fahrzeuglaufleistung, den Neupreis sowie das Alter Ihres Fahrzeugs, dessen Erhaltungszustand und den aktuellen Marktwert. Unser unabhängiger KFZ-Sachverständiger prüft sorgfältig alle relevanten Aspekte und gibt Ihnen genaue Auskunft über die anfallende Wertminderung. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Gutachter der gegnerischen Versicherung häufig dazu tendieren, diesen Aspekt zu vernachlässigen.

Bei einem Verkehrsunfall können Sie je nach den Umständen verschiedene Ersatzansprüche geltend machen. Neben Schmerzensgeld und Verdienstausfall können Sie unter anderem folgende Ansprüche haben:

  1. Gerichtskosten: Falls rechtliche Schritte erforderlich sind, um Ihren Schaden geltend zu machen, können Sie Anspruch auf Erstattung der Gerichtskosten haben.
  1. Arztkosten: Medizinische Kosten, einschließlich Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Therapien, können als Schadenersatz geltend gemacht werden.
  1. Bergungskosten: Die Kosten für die Bergung und Abschleppung Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall können erstattungsfähig sein.
  1. Aufwandspauschalen: Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Erstattung von Aufwandspauschalen für entstandene Kosten im Zusammenhang mit dem Unfall, wie beispielsweise Telefonkosten oder Fahrtkosten zu Arztterminen.
  1. Entsorgungskosten: Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall entsorgt werden muss, können Sie die Kosten für die Entsorgung erstattet bekommen.
  1. Transportkosten: Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, können Sie Anspruch auf Erstattung der Transportkosten haben, um es zur Reparaturwerkstatt zu bringen.
  1. An- und Abmeldekosten: Die Kosten für die An- und Abmeldung Ihres Fahrzeugs können ebenfalls erstattet werden.
  1. Umbaukosten: Wenn Ihr Fahrzeug spezielle Umbauten für Ihre Bedürfnisse benötigt und diese durch den Unfall beschädigt wurden, können Sie Anspruch auf Erstattung der Umbaukosten haben.
  1. Reparaturbestätigungskosten: Gegebenenfalls können Sie die Kosten für eine Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen oder eine Werkstatt erstattet bekommen, um Ihren Anspruch auf Reparaturkosten nachzuweisen.

Es ist wichtig, alle relevanten Kosten und Schäden nach einem Unfall zu dokumentieren und bei der Versicherung oder im Rahmen rechtlicher Schritte geltend zu machen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen und sicherstellen, dass Sie angemessen entschädigt werden.

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