FAQ

Häufig gestellten Fragen

Sie benötigen einen KFZ-Gutachter, um sicherzustellen, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug sachgemäß bewertet und dokumentiert wird, um eine angemessene Entschädigung von der gegnerischen Versicherungsgesellschaft geltend zu machen.

Als Geschädigter entstehen Ihnen keine Kosten für ein Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen. Die Versicherung des Unfallverursachers ist gesetzlich verpflichtet, Ihren Schaden zu decken. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug ersetzt bekommen und sich auch die Unterstützung eines Kfz-Gutachters sowie eines Anwalts leisten können, um Ihre Interessen zu verteidigen.

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, dann ja! Allerdings wird die Versicherung der Gegenseite versuchen, Sie dazu zu bringen, einen Kostenvoranschlag oder einen von der Versicherung beauftragten Kfz-Sachverständigen zu akzeptieren. Auf solche Angebote müssen Sie nicht eingehen und sollten es auch nicht tun. Machen Sie unbedingt von Ihrem Recht Gebrauch, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen!

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es in jedem Fall ratsam, ein Gutachten erstellen zu lassen. Ein Kostenvoranschlag beinhaltet hauptsächlich die geschätzten Reparaturkosten und wird üblicherweise von einer Werkstatt erstellt. Die Preise für die benötigten Arbeiten können jedoch stark variieren, was sich auf Ihren Kostenvoranschlag auswirken kann. Ein Kfz-Gutachten von einem Sachverständigen umfasst nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern auch andere Schadensersatzansprüche wie etwa Verdienstausfall und die Kosten für einen möglicherweise benötigten Mietwagen. Selbst bei kleinen Bagatellschäden ist ein Kfz-Gutachten von Vorteil. Was zunächst wie eine kleine Delle aussieht, kann sich als größerer Schaden herausstellen, der möglicherweise zu einer Wertminderung Ihres Fahrzeugs führt. Einige Versicherungen akzeptieren jedoch bei Bagatellschäden kein Gutachten, da die Versicherungsgrenze je nach Anbieter oft zwischen 500 und 750 Euro liegt. In einem solchen Fall sollten Sie jedoch auf Ihr Recht bestehen.

Die Erstellung eines professionellen Gutachtens dauert in der Regel etwa 2 Werktage. Zusätzlich benötigt der Postversand normalerweise weitere 2 Tage. Daher ist es ratsam, das Gutachten im Voraus per E-Mail zu erhalten. Auf diese Weise können Sie sofort Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen, auch wenn Sie die Originalunterlagen noch nicht physisch in den Händen halten.

Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen, und das ist auch ratsam. Nur mit Unterstützung eines Rechtsanwalts können Sie sicherstellen, dass Ihr volles Recht durchgesetzt wird, ohne sich Sorgen machen zu müssen, dass die gegnerische Versicherung die Erstattungssumme kürzt. Sie benötigen dafür auch keine Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer des Unfallverursachers ist gesetzlich verpflichtet, die Anwaltskosten sowie den Schaden und die Gutachterkosten zu erstatten.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden tritt auf, wenn die Reparaturkosten eines Unfalls die Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall übersteigen. Angenommen, die Reparaturkosten für einen Unfallschaden belaufen sich auf 3.500 Euro, während ein gleichwertiges Fahrzeug etwa 4.000 Euro kostet und ein Schrotthändler nur 1.200 Euro für das beschädigte Fahrzeug bietet. In diesem Fall würde der Eigentümer nur 2.300 Euro von der Versicherung erhalten. Nach dem Verkauf des Fahrzeugs für 1.200 Euro erhält er 2.800 Euro von der Versicherung als Ausgleich für den Unfallschaden. So hat er die Möglichkeit, ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben, ohne zusätzliche Kosten befürchten zu müssen.

Unser vermittelnder Kfz-Gutachter wird dich nach einem Unfallschaden ausführlich beraten, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, und Empfehlungen geben. Es ist wichtig zu beachten, dass ein "technischer Totalschaden" vorliegt, wenn das Fahrzeug irreparabel ist, beispielsweise nach einem Brand.

Der Restwert eines Fahrzeugs ist der Betrag, der dem Wert des Fahrzeugs entspricht, nachdem es in einen Unfall verwickelt wurde oder anderweitig beschädigt wurde. Es ist der Wert, der nach Abzug der geschätzten Reparaturkosten vom Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs verbleibt. Der Restwert wird von Versicherungsgesellschaften oder Gutachtern festgelegt und basiert auf verschiedenen Faktoren, darunter der Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall, der aktuelle Marktwert vergleichbarer Fahrzeuge und der Grad der Schäden.

Auch wenn ein Unfallschaden fachgerecht von einer Werkstatt repariert wurde, verliert das Fahrzeug automatisch an Wert, da es nun als Unfallfahrzeug gilt. Daher haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Wertminderung als Schadensersatz. Als Ihr Kfz-Sachverständiger ermittle ich den sogenannten merkantilen Minderwert und/oder eine technische Wertminderung. Der merkantile Minderwert zeigt den Wertverlust an, den das Unfallfahrzeug im Vergleich zu einem identischen Fahrzeug ohne Unfallschaden erlitten hat. Eine technische Wertminderung tritt auf, wenn nach der Reparatur Mängel bestehen bleiben - beispielsweise eine Lackierung, die sich von der Originalfarbe unterscheidet. Auch dadurch entsteht ein Wertverlust.

Kratzer, Schrammen und kleine Dellen sind typische Folgen von leichten Parkplatzunfällen und werden als Bagatellschäden bezeichnet. Obwohl ärgerlich, haben sie in der Regel nur geringfügige Auswirkungen. Die Reparaturkosten liegen normalerweise im Bereich von etwa 750 bis 1.000 €, was im Vergleich zu anderen Schadensfällen niedrig ist. Ein Bagatellschaden bezieht sich auf einen Haftpflichtschaden, der diese Schadenshöhe nicht überschreitet.

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