KFZ SCHADEN EXPERT · HAMBURG

Unfall gehabt?
Wir sind
an Ihrer Seite.

Wir begutachten Ihr Fahrzeug, dokumentieren den Schaden, erstellen rechtssichere Gutachten und erklären Ihnen, wie es weitergeht.

Unabhängig • Persönlich • Verständlich

Wir beraten Sie kostenlos!
24/7 Std. Hotline

040 650 64 801 Oder mobil: 0170 9606001
Kostenlose ErstberatungKostenloser Vor-Ort-ServiceRechtssichere Express KFZ-Gutachten 24-48 hUnkomplizierte Schadenabwicklung
Unsere Leistungen

Für Ihren Schaden.
Für Ihr Fahrzeug.

Entdecken Sie unsere Leistungen

Unfallgutachten

Nach einem Verkehrsunfall dokumentieren wir die unfallbedingten Schäden an Ihrem Fahrzeug. Das Gutachten beschreibt die technischen Feststellungen und bildet eine Grundlage für die weitere Schadenregulierung.

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Schadengutachten

Wir untersuchen und dokumentieren Unfallschäden. Das Gutachten beschreibt den Schadenumfang und die technischen Grundlagen für die weitere Schadenregulierung.

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Kostenvoranschlag und Kurzgutachten

Für kleinere Schäden kann eine kompaktere Dokumentation sinnvoll sein. Wir besprechen mit Ihnen, welcher Umfang erforderlich ist und welche Kosten entstehen.

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Wertgutachten

Wir bewerten Ihr Fahrzeug anhand von Zustand, Laufleistung, Ausstattung und weiteren wertrelevanten Merkmalen – beispielsweise als Grundlage für einen Kauf oder Verkauf.

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Elektroauto-Gutachten

Wir begutachten Unfallschäden an Elektrofahrzeugen. Welche zusätzlichen technischen Untersuchungen erforderlich sind, klären wir anhand des konkreten Schadenbilds.

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Lkw-Gutachten

Wir dokumentieren Schäden an Lastkraftwagen und berücksichtigen die fahrzeugspezifischen Merkmale. Den Untersuchungsumfang stimmen wir auf das Fahrzeug ab.

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Motorrad-Gutachten

Wir untersuchen und dokumentieren Schäden an Motorrädern. Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten des Fahrzeugs und des Schadenverlaufs.

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Reparaturbestätigung

Nach einer Reparatur besichtigen wir Ihr Fahrzeug und dokumentieren den festgestellten Reparaturzustand. Umfang und benötigte Unterlagen klären wir im Vorfeld.

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Beweissicherung am Unfallort

Wir unterstützen bei der Dokumentation von Fahrzeugschäden und der Situation vor Ort. Ob und wann ein Einsatz möglich ist, klären wir telefonisch.

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Vorschadenanalyse

Wir untersuchen Hinweise auf frühere Schäden und Reparaturen. Vorhandene Dokumente helfen dabei, den Fahrzeugzustand nachvollziehbar einzuordnen.

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Diagnostik und Vermessung

Bei entsprechendem Schadenbild ergänzen Diagnostik und Vermessung die Untersuchung. Wir klären, welche Prüfungen für Ihr Fahrzeug sinnvoll sind.

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An- und Verkaufsberatung

Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung von Zustand und Wert eines Fahrzeugs. Den Umfang der Prüfung besprechen wir passend zu Ihrem Kauf- oder Verkaufsvorhaben.

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Fuhrpark-Schadenmanagement

Für Unternehmen koordinieren wir die Begutachtung und Dokumentation von Fahrzeugschäden. Sprechen Sie mit uns über Ihren Fuhrpark und den benötigten Leistungsumfang.

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UNSER ANSPRUCH

Genau hinsehen.
Verständlich erklären.

Ein Fahrzeugschaden ist schon kompliziert genug. Wir schaffen eine nachvollziehbare Grundlage für die nächsten Schritte – und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Unabhängig im Urteil.

Wir beurteilen den Schaden sachlich und unabhängig von Versicherungen. Entscheidend ist, was wir an Ihrem Fahrzeug feststellen.

Persönlich erreichbar.

Sie wissen, an wen Sie sich wenden können. Von der ersten Schadenaufnahme bis zu Rückfragen zu Ihrem Gutachten.

Dort, wo es passt.

Bei Ihnen, in Ihrer Werkstatt oder bei uns: Den Ort der Besichtigung stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.

DER ABLAUF

Ein Anruf ist
der erste Schritt.

Sie müssen noch nicht alle Antworten kennen. Schildern Sie uns einfach, was passiert ist. Den weiteren Ablauf besprechen wir gemeinsam.

01

Anrufen

Sie schildern uns den Schaden. Wir klären die ersten Fragen und vereinbaren einen Besichtigungstermin.

02

Begutachtung

Wir untersuchen Ihr Fahrzeug und dokumentieren die festgestellten Schäden und relevanten Fahrzeugdaten.

03

Gutachtenerstellung

Wir erstellen Ihr Gutachten innerhalb von 24–48 Stunden. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Originalgutachten zu.

04

Schadenabwicklung

Wir senden Ihr Gutachten an Sie, einen Anwalt Ihrer Wahl oder die zuständige Versicherung und unterstützen Sie jederzeit.

Begutachtung vereinbaren
GEMEINSAM FÜR SIE

Unser Partnernetzwerk
im Schadensfall

Mietwagen

Wenn Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, steht Ihnen ab dem ersten Tag und für die erforderliche Dauer ein Ersatzfahrzeug nach dem Unfall zur Verfügung. Auf Wunsch wird das passende Fahrzeug direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.

Anwalt

Unsere Fachexperten übernehmen die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, um Ihren Anspruch schnell und unkompliziert durchzusetzen. Verlassen Sie sich auf unser Fachwissen und unsere Erfahrung für eine reibungslose Schadenabwicklung bei einem unverschuldeten Unfall, bei dem die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Werkstatt

Als Ihr Partner in Sachen Unfallschäden leiten wir Sie optional an eine Fachwerkstatt in Ihrer Nähe weiter, um eine fachgerechte Reparatur durchführen zu lassen. Diese Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab.

HOME3

Mehmet Özdemir und Team · echte Aufnahme vor Ort

FOTOPLATZHALTER / home3Mehmet Özdemir und das Team von KFZ Schaden Expert
Mehmet Özdemir · KFZ Schaden ExpertHamburg
ÜBER UNS

Fachwissen hat
ein Gesicht.

Bei KFZ Schaden Expert in Hamburg verbinden wir Erfahrung aus der Fahrzeugtechnik mit persönlicher Betreuung. Wir nehmen Ihren Schaden genau auf und machen unsere Feststellungen nachvollziehbar.

Mehmet Özdemir und unser Team stehen Ihnen bei Fragen rund um die Begutachtung zur Seite. Lernen wir uns kennen.

Mehr über uns
FAQ

Gut zu wissen.
FAQ

Warum benötige ich einen Kfz-Gutachter?

Sie benötigen einen KFZ-Gutachter, um sicherzustellen, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug sachgemäß bewertet und dokumentiert wird, um eine angemessene Entschädigung von der gegnerischen Versicherungsgesellschaft geltend zu machen.

Was kostet ein Kfz-Gutachten und wer bezahlt dieses?

Als Geschädigter entstehen Ihnen keine Kosten für ein Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen. Die Versicherung des Unfallverursachers ist gesetzlich verpflichtet, Ihren Schaden zu decken. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug ersetzt bekommen und sich auch die Unterstützung eines Kfz-Gutachters sowie eines Anwalts leisten können, um Ihre Interessen zu verteidigen.

Kann ich den Kfz-Gutachter selbst wählen?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, dann ja! Allerdings wird die Versicherung der Gegenseite versuchen, Sie dazu zu bringen, einen Kostenvoranschlag oder einen von der Versicherung beauftragten Kfz-Sachverständigen zu akzeptieren. Auf solche Angebote müssen Sie nicht eingehen und sollten es auch nicht tun. Machen Sie unbedingt von Ihrem Recht Gebrauch, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen!

Kostenvoranschlag oder Kfz-Gutachten?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es in jedem Fall ratsam, ein Gutachten erstellen zu lassen. Ein Kostenvoranschlag beinhaltet hauptsächlich die geschätzten Reparaturkosten und wird üblicherweise von einer Werkstatt erstellt. Die Preise für die benötigten Arbeiten können jedoch stark variieren, was sich auf Ihren Kostenvoranschlag auswirken kann. Ein Kfz-Gutachten von einem Sachverständigen umfasst nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern auch andere Schadensersatzansprüche wie etwa Verdienstausfall und die Kosten für einen möglicherweise benötigten Mietwagen. Selbst bei kleinen Bagatellschäden ist ein Kfz-Gutachten von Vorteil. Was zunächst wie eine kleine Delle aussieht, kann sich als größerer Schaden herausstellen, der möglicherweise zu einer Wertminderung Ihres Fahrzeugs führt. Einige Versicherungen akzeptieren jedoch bei Bagatellschäden kein Gutachten, da die Versicherungsgrenze je nach Anbieter oft zwischen € 500,00 und € 750,00 liegt. In einem solchen Fall sollten Sie jedoch auf Ihr Recht bestehen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Die Erstellung eines professionellen Gutachtens dauert in der Regel etwa 2 Werktage. Zusätzlich benötigt der Postversand normalerweise weitere 2 Tage. Daher ist es ratsam, das Gutachten im Voraus per E-Mail zu erhalten. Auf diese Weise können Sie sofort Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen, auch wenn Sie die Originalunterlagen noch nicht physisch in den Händen halten.

Darf ich einen Anwalt einschalten?

Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen, und das ist auch ratsam. Nur mit Unterstützung eines Rechtsanwalts können Sie sicherstellen, dass Ihr volles Recht durchgesetzt wird, ohne sich Sorgen machen zu müssen, dass die gegnerische Versicherung die Erstattungssumme kürzt. Sie benötigen dafür auch keine Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer des Unfallverursachers ist gesetzlich verpflichtet, die Anwaltskosten sowie den Schaden und die Gutachterkosten zu erstatten.

Was bedeutet einen wirtschaftlichen Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden tritt auf, wenn die Reparaturkosten eines Unfalls die Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall übersteigen. Angenommen, die Reparaturkosten für einen Unfallschaden belaufen sich auf 3.500 Euro, während ein gleichwertiges Fahrzeug etwa 4.000 Euro kostet und ein Schrotthändler nur 1.200 Euro für das beschädigte Fahrzeug bietet. In diesem Fall würde der Eigentümer nur 2.300 Euro von der Versicherung erhalten. Nach dem Verkauf des Fahrzeugs für 1.200 Euro erhält er 2.800 Euro von der Versicherung als Ausgleich für den Unfallschaden. So hat er die Möglichkeit, ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben, ohne zusätzliche Kosten befürchten zu müssen.
Unser vermittelnder Kfz-Gutachter wird dich nach einem Unfallschaden ausführlich beraten, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, und Empfehlungen geben. Es ist wichtig zu beachten, dass ein "technischer Totalschaden" vorliegt, wenn das Fahrzeug irreparabel ist, beispielsweise nach einem Brand.

Was bedeutet Restwert?

Der Restwert eines Fahrzeugs ist der Betrag, der dem Wert des Fahrzeugs entspricht, nachdem es in einen Unfall verwickelt wurde oder anderweitig beschädigt wurde. Es ist der Wert, der nach Abzug der geschätzten Reparaturkosten vom Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs verbleibt. Der Restwert wird von Versicherungsgesellschaften oder Gutachtern festgelegt und basiert auf verschiedenen Faktoren, darunter der Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall, der aktuelle Marktwert vergleichbarer Fahrzeuge und der Grad der Schäden.

Was ist die Wertminderung?

Auch wenn ein Unfallschaden fachgerecht von einer Werkstatt repariert wurde, verliert das Fahrzeug automatisch an Wert, da es nun als Unfallfahrzeug gilt. Daher haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Wertminderung als Schadensersatz. Als Ihr Kfz-Sachverständiger ermittle ich den sogenannten merkantilen Minderwert und/oder eine technische Wertminderung. Der merkantile Minderwert zeigt den Wertverlust an, den das Unfallfahrzeug im Vergleich zu einem identischen Fahrzeug ohne Unfallschaden erlitten hat. Eine technische Wertminderung tritt auf, wenn nach der Reparatur Mängel bestehen bleiben - beispielsweise eine Lackierung, die sich von der Originalfarbe unterscheidet. Auch dadurch entsteht ein Wertverlust.

Was ist ein Bagatellschaden?

Kratzer, Schrammen und kleine Dellen sind typische Folgen von leichten Parkplatzunfällen und werden als Bagatellschäden bezeichnet. Obwohl ärgerlich, haben sie in der Regel nur geringfügige Auswirkungen. Die Reparaturkosten liegen normalerweise im Bereich von ca. € 750,00 bis € 1.000,00, was im Vergleich zu anderen Schadensfällen niedrig ist. Ein Bagatellschaden bezieht sich auf einen Haftpflichtschaden, der diese Schadenshöhe nicht überschreitet

Die richtigen Unterlagen.

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