§1 Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens durch den Sachverständigen erfolgt ausschließlich gemäß den in der Auftragsbestätigung beigefügten, beim Auftraggeber (AG) hinterlegten oder auf der Internetseite und/oder im Geschäftslokal des Auftragnehmers (AN) einsehbaren Geschäftsbedingungen. Auf Wunsch des AGs wird diesem ein Exemplar der AGB zur Verfügung gestellt. Abweichende Geschäftsbedingungen des AGs gelten nur dann, wenn sie vom Sachverständigen ausdrücklich unterschrieben werden.
§2 Auftragserteilung
Der Auftrag zur Erstellung des Gutachtens kann schriftlich oder über Telekommunikationstechniken (wie E-Mail, Fax oder telefonisch) erteilt werden. So entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Pflichten gemäß § 5 nachzukommen.
§3 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand umfasst sämtliche Gutachtertätigkeiten gemäß den Angaben in der Auftragserteilung/Auftragsbestätigung.
Als alleiniger Grund für die Beauftragung des Sachverständigen gilt der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, dem Sachverständigen genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und jede Änderung unverzüglich mitzuteilen.
§4 Vollmacht
Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer zur Durchführung aller erforderlichen und zweckdienlichen Feststellungen, Untersuchungen und Maßnahmen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
§5 Rechte, Pflichten und Befugnisse des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass dem Sachverständigen alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere sind Informationen zum Schadenshergang, zu Vorschäden und Altschäden so genau wie möglich und der Wahrheit entsprechend anzugeben. Nachteile, die sich aus unrichtigen Angaben oder dem Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspäteter oder nicht eingegangener Dokumente ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat dem Sachverständigen bei Bedarf den Zugang zum Gutachtenobjekt zu ermöglichen.
Der Auftraggeber hat den Sachverständigen zu ermächtigen (gegebenenfalls durch ein gesondertes Schriftstück zu bevollmächtigen), bei Beteiligten, Behörden oder Dritten die zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Auskünfte einzuholen, Unterlagen einzusehen und Ermittlungen durchzuführen. Der Sachverständige ist während der Gutachtenvorbereitung von allen Vorgängen und Umständen zu informieren, die erkennbar für den Zweck und den Inhalt des Gutachtens von Bedeutung sein können.
Der Auftraggeber darf dem Sachverständigen keine Anweisungen geben, die die tatsächlichen Feststellungen, fachlichen Schlussfolgerungen, Bewertungen oder das Ergebnis des Gutachtens beeinflussen können. Jegliche Weisungen oder Wünsche, die trotzdem gegeben werden, hat der Sachverständige zurückzuweisen und nicht zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber hat das Recht, vom Sachverständigen Auskünfte darüber zu verlangen, ob das Gutachten termingerecht fertiggestellt werden kann, ob zusätzliche Mittel des Auftraggebers zu den anfänglich vereinbarten Auslagen erforderlich sind und über den aktuellen Stand des Gutachtens informiert zu werden.
§6 Rechte, Pflichten und Befugnisse des Sachverständigen
Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
Der Sachverständige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese die inhaltliche Richtigkeit des Gutachtens beeinträchtigen würden.
Der Sachverständige ist befugt, ohne Zustimmung des Auftraggebers, alle erforderlichen Maßnahmen zur sachgerechten Begutachtung zu ergreifen. Dazu zählen unter anderem mehrere Besichtigungen, zusätzliche Erkundigungen, das Anfertigen von Fotos und Zeichnungen, sowie Laboruntersuchungen und Versuche.
Der Auftraggeber ermächtigt den Sachverständigen, bei Beteiligten, Konstrukteuren, Werkstätten, Behörden, Polizei, Versicherungen und allen anderen für die Ermittlungen notwendigen Drittpersonen alle erforderlichen Auskünfte einzuholen. Bei Bedarf ist der Auftraggeber verpflichtet, erforderliche Vollmachten auszustellen.
Der Auftraggeber stimmt zu, dass im Falle einer Auftragserteilung durch Abtretung oder bei Kauf auf Rechnung eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden kann. Bei unklarer Schuldfrage und einer negativen Bonitätsprüfung kann die Dienstleistung nur nach Vorkasse durchgeführt werden.
Wenn zur sachgemäßen Erledigung des Gutachterauftrags die Zuziehung weiterer Sachverständiger anderer Gebiete oder von Spezialisten erforderlich ist, hat der Sachverständige die Einwilligung des Auftraggebers einzuholen und die zusätzlichen Kosten mit ihm abzustimmen.
§7 Urheberrecht
Das vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Gutachten darf ausschließlich für den in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwendet werden. Eine Vervielfältigung und Veröffentlichung des Gutachtens sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Sachverständigen gestattet.
Das Urheberrecht an dem erstellten Gutachten verbleibt beim Sachverständigen.
§8 Honorar
Das Sachverständigenhonorar wird gemäß der aktuellen Gebührentabelle oder individuellen Preisvereinbarungen festgesetzt. Die aktuelle Gebührentabelle kann auf Anfrage eingesehen werden. Die Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt in Viertelstunden. Ein Tagessatz entspricht einer Berechnung über 10 Stunden. Die Angaben in der Gebührentabelle sind Nettopreise. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer wird zusätzlich erhoben.
Der Sachverständige kann für die von ihm geforderten Leistungen und Ausgaben Vorauszahlungen verlangen. Er ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung mit der Tätigkeit zu beginnen.
Der Sachverständige hat Anspruch darauf, dem Auftraggeber die entstandenen Ausgaben für die Gutachtenerstellung in Rechnung zu stellen.
Das Gutachten wird dem Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung übergeben: Ein Original wird nach Möglichkeit direkt an die Versicherung oder die mandatierte Anwaltskanzlei gesendet, während eine Kopie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird. Bei Selbstzahlung erhält der Auftraggeber das Original und eine Kopie zur eigenen Verwendung. Zusätzliche Exemplare müssen separat beauftragt werden und werden gemäß der Gebührentabelle berechnet.
§9 Zahlungsbedingungen
Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt fällig, der in der Gutachtenerstellung und Rechnungslegung festgehalten ist. Bei ausbleibender Zahlung kann nach einer erfolglosen Mahnung ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet oder Klage erhoben werden.
$10 Haftung
Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen den Sachverständigen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.
Der Sachverständige haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden in vollem Umfang, die sich aus einem schuldhaften Verstoß gegen seine Sachverständigenpflichten oder aus anderen schuldhaften Verletzungen seiner vertraglichen Pflichten ergeben.
Für Schäden aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung wird die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung ausdrücklich zugesicherter oder wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) sowie um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn der Sachverständige für den Schaden Versicherungsschutz beanspruchen kann.
Wenn die Haftung für schuldhafte Pflichtverletzung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für schuldhaftes Verhalten von Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Sachverständigen.
Die Haftung gegenüber dem Sachverständigen wird bei digitaler Datenübermittlung im Hinblick auf Manipulation durch Dritte, Unvollständigkeit der Übertragung sowie Fehlerhaftigkeit bei der Übertragung ausgeschlossen.
Die Haftung des Sachverständigen ist auf 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden sowie auf 500.000 Euro für Vermögensschäden begrenzt. Alle darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
§11 Kündigung
Eine Kündigung des Gutachterauftrags ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich und muss schriftlich erfolgen.
Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Sachverständige in grober Weise gegen, die ihm gemäß der Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtungen verstößt.
Zu den wichtigen Kündigungsgründen zählen unter anderem, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, die Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Sachverständigen keinen Zugang gewährt. Ebenso stellt es einen wichtigen Kündigungsgrund dar, wenn der Auftraggeber die Arbeit des Sachverständigen behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten trotz Mahnung des Sachverständigen nicht ändert.
§12 Widerrufsrecht
Sofern die Bestimmungen über Fernabsatzverträge anwendbar sind, kann der Auftraggeber seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber die schriftliche Widerrufsbelehrung erhält. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Kfz Schaden Expert e.K. Rennbahnstraße 2, 22111 Hamburg.
Ausschluss: Durch Zustimmung und Versand der Unterlagen des Auftraggebers wird der Vertrag als bindend angesehen. Mit der Übermittlung der Unterlagen durch den Auftraggeber erklärt dieser ausdrücklich sein Einverständnis, dass der Auftragnehmer die Dienstleistung unverzüglich erbringen kann.
§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Standort der beruflichen Niederlassung des Sachverständigen.
Der ausschließliche Gerichtsstand liegt am Standort der beruflichen Niederlassung des Sachverständigen, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
§14 Anwendbares Recht
Für diese AGB und sämtliche rechtlichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§15 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags aufgrund gesetzlicher Regelungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewünschten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine solche Ersatzbestimmung anzunehmen.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.