GUTACHTEN

Unfallgutachten und Schadengutachten

Hatten Sie einen Autounfall und benötigen Sie ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag?

Wir sind hier, um Ihnen im Schadenfall zu helfen!

Wir unterstützen Sie dabei, sicherzustellen, dass Ihnen Ihr Unfallschaden in vollem Umfang erstattet wird! 

Ein Verkehrsunfall, sei es ein Zusammenstoß, ein Parkrempler oder ein Verlassen der Fahrbahn, ist stets ein einschneidendes Ereignis, sowohl für den Verursacher als auch für den Geschädigten. Daher ist es essenziell, sich auf einen objektiven und erfahrenen Sachverständigen verlassen zu können, der die Grundlage für die Geltendmachung von Schadenersatz bietet.

In unserem Kfz-Sachverständigenbüro in Hamburg und Umgebung erhalten Sie einen umfassenden Service, angefangen bei professionellen Schadengutachten bis hin zur Beweissicherung. Als unabhängiger und zertifizierter Sachverständiger mit langjähriger Marktpräsenz bieten wir Ihnen schnelle und flexible Erreichbarkeit sowie höchste Seriosität – Eigenschaften, die im Ernstfall unverzichtbar sind. Machen Sie sich ein Bild von unseren Leistungen und lernen Sie uns näher kennen!

Es ist wichtig!

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall?

Lassen Sie sich nicht auf die Versicherung ein!

Trotz möglicher verlockender Angebote von der Versicherung des Unfallverursachers: Sie haben stets das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen!

Verzichten Sie darauf, sich von der Versicherung beeinflussen zu lassen!

Die gegnerische Versicherung versucht oft, die Kosten für das Unfallgutachten zu minimieren, indem sie ihre eigenen Gutachter einsetzt, die den Schaden eher zugunsten der Versicherung bewerten. Es wird oft empfohlen, das Fahrzeug in günstige Partnerwerkstätten zu bringen, was jedoch die Qualität beeinträchtigen kann. Wertminderungen des Fahrzeugs werden häufig übersehen. All diese Probleme können vermieden werden, wenn Sie uns direkt nach dem Unfall einschalten.

Die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens trägt der Schadensverursacher. Die Gutachterkosten sind gesetzlich im BGB § 249 geregelt und gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Versicherung.