Bagatellschäden, auch bekannt als Kleinschäden, sind Schäden, die eine bestimmte Schadenhöhe nicht überschreiten. Die genaue Bagatellschadengrenze ist in der Rechtsprechung nicht einheitlich festgelegt, liegt jedoch gemäß mehreren Urteilen des BGHs derzeit bei etwa 750,- €. Wenn der Schaden unterhalb dieser Grenze liegt, übernehmen einige Versicherungen die Kosten für den Sachverständigen nicht. Liegt der Schaden über der Bagatellschadensgrenze, wird in der Regel der volle Betrag übernommen.
Als Alternative zum Schadengutachten bietet sich bei Bagatellschäden die Reparaturkosten-Kalkulation an. Dabei werden ausschließlich die Kosten für die Reparatur ermittelt.
Bei KFZ Schaden EXPERT e.K. bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung, unabhängig davon, ob es sich um Bagatellschäden oder größere Schäden handelt. Unser Ziel ist es, Ihnen eine transparente und professionelle Schadenregulierung zu bieten.